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Wettbewerbsrecht

Der freie Wettbewerb der Gewerbetreibenden untereinander genießt als grundlegendes Prinzip der Marktwirtschaft besonderen gesetzlichen Schutz.
Daher stehen das Kartell- und Wettbewerbsrecht im Zentrum der wirtschaftsrechtlichen Beratung unserer Anwälte - und das nicht nur in Stuttgart sondern bundesweit.
Mit unserer Erfahrung und Kompetenz auf dem praktischen Bereich des Wettbewerbsrechts sichern wir Ihnen den Handlungsspielraum, den das Gesetz vorsieht.
Wir stehen an ihrer Seite wo immer ihre freie wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeit im Wettbewerb (z.B. durch eine Wettbewerbsverletzung) beschnitten werden soll und helfen Ihr Recht im Wettbewerbsrechtsstreit zu verteidigen.
Das Recht des unlauteren Wettbewerbs mit den bekannten Schutzmitteln, wie Abmahnung, strafbewehrte Unterlassungserklärung, einstweilige Verfügung, Schutzschrift, etc. ist unter der Rubrik "UWG-Recht" (benannt nach dem einschlägigen Gesetz: dem "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb") - als einer der Kernbereiche unserer anwaltlichen Tätigkeit im Wettbewerbsrecht - näher dargestellt.
Herr RA Höss hat am Fachanwaltslehrgang "Gewerblicher Rechtsschutz" bereits im Jahr 2008, welcher insbesondere auch das Wettbewerbsrecht einschließt, erfolgreich teilgenommen. Der "Fachanwalt für Wettbewerbsrecht" hat sich daher rechtlich zwingend - etwas verwirrend - Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu nennen.
Wir unterstützen Sie bei der Verteidigung Ihrer Rechte, z.B im Falle einer Wettbewerbsverletzung, mit den hier probaten Mitteln der Abmahnung, strafbewehrten Unterlassungserklärung, Schutzschrift, einstweiligen Verfügung und Unterlassungsklage.