Unternehmensrecht / Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Unternehmer und Unternehmen auf allen Bereichen des Arbeitsrechts.
Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen alle über einen reichen Erfahrungsschatz auf dem Gebiet der Vertretung und Beratung insbesondere von Unternehmern und Unternehmen, allerdings auch von leitenden Angestellten, Handelsvertretern und Geschäftsführern/Vorständen im Arbeitsrecht, bzw. Dienstvertragsrecht.
Arbeitsrecht, Rechte des Betriebsrats und Mitbestimmungsrecht
Ein von der Belegschaft gewählter Betriebsrat nimmt die Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb wahr und soll nach der Vorstellung des Gesetzgebers mit dem Arbeitgeber vertrauensvoll zusammenarbeiten. In Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten werden dabei häufig so genannte Gesamt- bzw. Konzernbetriebsräte gebildet, in die die Betriebsräte einzelner Betriebe ihre Vertreter entsenden. Der Betriebsrat wird von allen Arbeitnehmern eines Betriebes für die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Größe des Betriebsrats richtet sich nach der Zahl der Arbeitnehmer im Betrieb. Eine bestimmte Anzahl der in den Betriebsrat gewählten Arbeitnehmer ist je nach Anzahl der Arbeitnehmer vollkommen von der Arbeit freigestellt. Weitere Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz.
Im Rahmen seiner Tätigkeit und Zuständigkeit hat der Betriebsrat die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen zu überwachen und bildet neben dem Arbeitgeber eine weitere Beschwerdeinstanz der Arbeitnehmer. Die Komplexität der Vorschriften, mit denen sich Arbeitgeber auseinandersetzen müssen, nimmt dabei immer weiter zu. Neben den klassischen arbeitsrechtlichen Themen wie der Gestaltung von Arbeitsverträgen, dem Recht der Abmahnung und Kündigung und den Anforderungen an die wirksame Beendigung von Arbeitsverhältnissen müssen sich Personalverantwortliche mit auch arbeitsschutzrechtlichen Themen wie den rechtlichen Regelungen des Mutterschutzes und der Elternzeit, gesetzlichen Ansprüchen auf Teilzeit oder auch mit Fragestellungen des Anti-Diskriminierungsrechts (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) rechtssicher auskennen. Unfaire Verhaltensweisen wie Diskriminierung, Mobbing oder sexuelle Belästigung können Beschäftigte in ihren Persönlichkeitsrechten verletzen, bergen rechtliche Haftungsrisiken für das Unternehmen und können darüber hinaus weitere wirtschaftliche Folgewirkungen verursachen. Ähnlich wichtige Fragestellungen sind im Hinblick auf die Nutzung des Internets und der E-Mail-Kommunikation am Arbeitsplatz zu berücksichtigen.
Im Zentrum der zunehmend auch öffentlich geführten Diskussion ist darüber hinaus zu klären, welche Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen des Unternehmens einerseits und den Persönlichkeitsrechten der Beschäftigten herstellen.
Darüber hinaus enthält das Betriebsverfassungsgesetz verschiedene Vorschriften, die dem Betriebsrat bestimmte Informations-, Unterrichtungs-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte eröffnen. Diese Vorschriften betreffen insbesondere soziale Angelegenheiten wie Arbeitszeitgestaltung, Urlaubsplanung, Arbeitsschutz und soziale Einrichtungen, die Gestaltung von Arbeitsablauf und Umgebung und, Mitbestimmung bei Einstellungen und Kündigungen sowie Mitwirkungsrechte bei der Gestaltung von Betriebsänderungen und Sozialplänen.
In all diesen Bereichen unterstützen wir sie bei der Gestaltung individueller und kollektiver rechtlicher Grundlagen.
Weiterer wesentlicher Bestandteil der Unternehmensverfassung in Deutschland ist die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Unternehmen. Durch die Mitbestimmung werden die Arbeitnehmer an wesentlichen Entscheidungen des Unternehmens beteiligt und tragen hierdurch in der Folge auch einen Teil der Verantwortung für Entscheidungen und die Weiterentwicklung des Unternehmens. Wichtige gesetzliche Grundlage der Mitbestimmung ist das Mitbestimmungsgesetz. Dort ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat von Kapitalgesellschaften mit mehr als 2.000 Arbeitnehmern gesetzlich geregelt. Im so genannten Drittelbeteiligungsgesetz ist die Mitbestimmung für Unternehmen mit weniger Beschäftigten geregelt.
Daneben steht Ihnen Dr. Höss-Löw als erfahrene Beraterin in allen Bereichen der Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Vorstands-, Aufsichtsrats- Beirats- und sonstiger Gremiensitzungen zur Verfügung oder z.B. auch bei der Gestaltung von Satzungen und Geschäftsordungen, die das Zusammenwirken dieser Unternehmensgremien regeln, zur Verfügung. Ihre Beratungstätigkeit ist dabei geprägt durch Flexibilität und ein Streben nach Praktikabilität und bei präziser Bewertung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Zusammenhänge.