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Sponsoring-/ Vertragsrecht

In unserer Kanzlei beraten wird auf sämtlichen Bereichen vertraglicher Bindungen und Vereinbarungen des Sports.
Hierzu gehören insbesondere auch die Begründung und das Auflösen von Managerverträgen und/oder Beraterverträgen ebenso wie die rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Spielervermittlerverträgen. Ein besonderes Augenmerk gilt bei den Sportverträgen der rechtlichen Gestaltung des Sponsoring in Sponsoringverträgen, bei Ausstatterverträgen, den Nutzungs- und Lizenzverträgen und Merchandising-Verträgen (Ambush-Marketing).
Die Anwaltsberatung auf dem Gebiet des Sponsoringrechts setzt neben der rein rechtlichen Arbeit die Beratung zur Schaffung entsprechender Strukturen eines Gesamtsponsorenkonzepts voraus. Ein solches sollte gesamtheitlich gemeinsam und bedürfnisorientiert individuell entwickelt werden.
Markus Höss weist auf diesem Gebiet seit vielen Jahren einschlägige Erfahrungen auf. Er war hier schon vielfältig tätig, so z.B. auch bei Erstellung der Sponsoren- und Ausrüsterverträge im Zusammenhang mit der Turn WM 2007 in Stuttgart.
In diesem Bereich werden sowohl Sponsoren als auch Vereine, Verbände und einzelne Sportler, ihren jeweiligen spezifischen und konkreten Bedürfnissen entsprechend, beraten. Auch die Zusammenarbeit mit Sponsoringagenturen liegt durchaus im Interesse der Beteiligten.
Die sich aus dem Sponsoring ergebenden steuerrechtlichen Aspekte werden auf Wunsch in Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern, mit denen wir in Kooperation verbunden sind (z.B. die Sie ggf. noch aus unserer Bürogemeinschaft in den Beratungsräumen im SpOrt Stuttgart kennen), abgestimmt und koordiniert. Dort stehen Berater zur Verfügung, die im nationalen und internationalen Sportsteuerrecht über entsprechende Erfahrung verfügen und teils diesbetreffend auch als Dozenten an der Universität tätig sind.