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Markenrecht / Domainrecht / Gewerblicher Rechtschutz

Materie des gewerblichen Rechtsschutzes ist der Schutz gewerblichen und geistigen Eigentums.
Hierfür sind zwei Vorschriften von besonderer Bedeutung, nämlich Artikel 1 Abs. 1 PVÜ und TRIPS (www.attac.de).
Danach hat der Schutz des gewerblichen Eigentums zum Gegenstand:
Die Erfindungspatente, die Gebrauchsmuster, die gewerblichen Muster oder Modelle, die Fabrik- oder Handelsmarken, die Dienstleistungsmarken, den Handelsnamen und die Herkunfts- oder Ursprungsbezeichnungen ("Markenrecht / Kennzeichenrecht") sowie die Unterdrückung des unlauteren Wettbewerbs ("Wettbewerbsrecht").
Demgegenüber umfasst der Begriff des geistigen Eigentums (TRIPS) auch das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte, Marken, geografischen Angaben, gewerbliche Muster und Modelle (also Geschmacksmuster nach deutschem Verständnis), Patente, Layout-Designs, Topografien integrierter Schaltkreise sowie den Schutz nicht offenbarter Informationen.
Davon werden die für die Praxis allgemein wichtigsten Gebiete in der anwaltlichen Praxis unserer Kanzlei behandelt. Dazu zählen die nationalen Markenrechte, der internationale Markenschutz, das Gemeinschaftsmarkenrecht, das Domainrecht, das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte und das Geschmacksmusterrecht.
Das Patent- und Gebrauchsmusterrecht, soweit es die Anmeldung solcher Rechte betrifft, wird in der Kanzlei nicht behandelt, da es in die Kompetenz der Patentanwälte fällt, anders wenn es um die Verletzumng dieser Rechte geht. Patent- und Gebrauchsmusterrecht ist als das Recht der technischen Schutzrechte zu verstehen. Das Geschmacksmusterrecht wird dagegen wegen seiner ästhetischen Schutzaspekte in eine engere Verwandtschaft zum Urheberrecht gestellt.
Das Markenrecht / Kennzeichenrecht führt dagegen ein gewisses schutzrechtliches Eigenleben, da es theoretisch eine unbegrenzte Schutzdauer aufweisen kann und bei der Schutzentstehung weder das Erreichen einer bestimmten erfinderischen oder gestalterischen Schöpfungshöhe, noch einer wie auch immer gearteten Neuheit gefordert wird. Hierher gehört auch das Recht der Domains im Internet. Allen gemeinsam ist allerdings die Ausschließlichkeit der Rechtsposition.
Gewerbliche Schutzrechte genießen die Exklusivität ihrer Rechtsposition. Gemeinsam ist Ihnen auch, dass die Rechte allein dem Inhaber zustehen und auch allein von diesem ausgeübt werden können. Die Entstehung der betreffendem Rechtspositionen erfolgt durch ein formelles Verfahren (Anmeldung, Hinterlegung, Registrierung). Eine Ausnahme bildet die nationale Marke, die unter gewissen Voraussetzungen auch durch bloße Benutzung zur Entstehung des Markenschutzes führt.
Sämtlichen Rechten gemeinsam ist auch das Prioritätsprinzip, wonach das ältere Recht grundsätzlich dem jüngeren vorgeht. Ferner ist den gewerblichen Schutzrechten deren freie Übertragbarkeit gemein. Diese erfolgt in der Übertragung von Nutzungsrechten bzw. Lizenzen. Kernbereich der anwaltlichen Tätigkeit ist der Schutz dieser Rechte über außergerichtliche Verfahren, so z.B. die Abmahnung mit der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und über gerichtliche Verfahren, wie insbesondere (Eil-) Verfügungsverfahren und ordentliche Hauptsacheverfahren.
Aufgrund der Überlappung der betreffenden Rechtsgebiete, insbesondere mit dem Wettbewerbsrecht, dem Vertragsrecht und anderen damit verbundenen Rechtsgebieten, ist es wichtig, dass hier keine rein fachspezifische Betrachtung des Einzelproblems erfolgt. Wichtig sind daher im Rahmen der Sachbearbeitung eine exakte Sachverhaltsfeststellung, das sogenannten Vier-Augen-Prinzip, technisches Verständnis und Marktkenntnisse sowie eine schnelle Auffassungsgabe Ihres Anwalts.
Hier steht Ihnen unser Referatsleiter und Gründungspartner, Herr Rechtsanwalt Markus Höss, mit seinen Erfahrungen und mit all seinem Wissen auf diesem Gebiet, insbesondere bei Abmahnungen, Unterlassungserklärungen, Markenkollisionen, Schutzrechtsverletzungen und beim Markenstreit, als Ansprechpartner und Berater unterstützend zur Seite, wenn es darum geht, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.