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Leasing / Finanzierter Abzahlungskauf
Wir beraten Sie bei leasingtypischen Vertragsgestaltungen sowie bei leasingtypischen Aspekten der Sachmängelhaftung beim Kfz.-Leasing bzw. Neuwagenleasing und Gebrauchtwagenleasing (Autoleasing).
Beim finanzierten Kauf geht es um Verbraucherdarlehensverträge und Fragen, die sich z.B. aus der Nichterfüllung des Kaufvertrags ergeben können, d.h. auch wenn zB. Liquiditätsschwierigkeiten auftreten.
Hier sollten Sie sich durch einen Fachanwalt auf dem Gebiet des Autorechts (Verkehrsrecht), welches auch das Fahrzeugleasing umfasst, beraten lassen.