Informationstechnologierecht (IT-Recht)
Eine Spezialmaterie unserer Tätigkeit sind die sogenannten Softwareüberlassungsverträge in ihren jeweiligen Ausgestaltungsformen als Individual- oder Standard-Softwareverträge, sowie der mietvertragsrecht- lich geprägten Überlassung auf Zeit oder die als punktuelles Austausch- verhältnis ausgestaltete Form des Softwareverkaufs. Damit zusammen- hängend werden auch sämtliche Formen der Übertragung von Nutzungs- rechten und Lizenzen in unserer Kanzlei bearbeitet.
Weitere Gebiete sind die Verträge über Internet-Leistungen und E-Commerce. Hierzu gehört auch das Webdesign, die Internetwerbung, das Download-Shopping, die Domain-Registrierung und Domainübernahme, die Onlinedatenbankrecherche, das Online-Shopping und die Online-Auktionen. Bei den Online-Auktionen sind insbesondere Internet- auktionen und elektronische Marktplätze genannt, bei denen sicherlich der Anbieter Ebay eine besondere Stellung einnimmt. Ferner das Community-Shopping (Preisnachlässe an virtuelle Kaufgemeinschaften).
Hier ergeben sich wiederum Berührungspunkte zum internationalen Privatrecht, wie auch Anknüpfungen zu Marktplatzgeschäften und Versteigerungskäufen im B2B- und im C2C-Bereich. Dies reicht hin bis zum Problembereich der vertraglichen Haftung und den Pflichten des Marktplatzbetreibers und den Marktteilnehmer, der deliktischen Haftung des Plattformbetreibers bis hin zum Jugendschutz, sowie den strafrecht- lichen Fragen, nicht zuletzt in Bezug auf den Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB bzw. der strafbaren Werbung nach § 16 Abs. 1 UWG.
Rechtsanwalt Höss ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht – www.davit.de - im Deutschen Anwaltverein (DAV), www.anwaltverein.de.
Das Informationstechnologierecht ist heute – wegen seiner nahezu unendlichen Berührungspunkte zum wirtschaftlichen und privaten Leben, das weitgehend durch Computer, Computersoftware und das Internet sowie moderne daraus resultierende Kommunikationsformen geprägt wird – zentraler Themenkomplex anwaltlicher Beratung. Bei der rechtlichen Bearbeitung gibt es weitreichende Berührungspunkte zum Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Kennzeichenrecht, allerdings auch zum Verwaltungsrecht (öffentliches Recht) sowie zum Strafrecht, als auch zu sämtlichen Aspekten des bürgerlichen Schuldrechts.
Als Spezialmaterie unserer Tätigkeit sollte hier herausgegriffen werden, die sogenannten Softwareüberlassungsverträge in ihren jeweiligen Ausgestaltungsformen als entweder Individual- oder Standard-Softwareverträge, sowie der mietvertragsrechtlich geprägten Überlassung auf Zeit oder die als punktuelles Austauschverhältnis ausgestaltete Form des Softwareverkaufs. Damit zusammenhängend werden auch sämtliche Formen der Übertragung von Nutzungsrechten und Lizenzen in unserer Kanzlei bearbeitet.
Als weiteres Gebiet wären Internetverträge in Form der Verträge über Internet-Leistungen und E-Commerce zu nennen. Hierzu gehört dann auch das Webdesign, die Internetwerbung, das Download-Shopping, die Domain-Registrierung und Domainübernahme, die Onlinedatenbankrecherche, das Online-Shopping und die Online-Auktionen. Bei den Online-Auktionen sind insbesondere Internetauktionen und elektronische Marktplätze genannt, bei denen sicherlich der Anbieter Ebay eine besondere Stellung einnimmt.
Ferner das Community-Shopping (Preisnachlässe an virtuelle Kaufgemeinschaften). Hier ergeben sich wiederum Berührungspunkte zum internationalen Privatrecht wie auch Anknüpfungen von Marktplatzgeschäften und Versteigerungskäufen im B2B- und im C2C-Bereich. Dies reicht hin bis zum Problembereich der vertraglichen Haftung und den Pflichten des Marktplatzbetreibers und den Marktteilnehmer, der deliktischen Haftung des Plattformbetreibers bis hin zum Jugendschutz, sowie den strafrechtlichen Fragen, nicht zuletzt in Bezug auf den Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB bzw. der strafbaren Werbung nach § 16 Abs. 1 UWG.
Dort schließt sich dann auch wieder der Kreis zu den weiteren Tätigkeitsschwerpunkten unserer Kanzlei in Bezug auf das Anbieten gefälschter Produkte, bzw. manipulierter Produkte unter Verletzung des Urheberrechts, des Markenrechts und des Wettbewerbsrechts auf elektronischen Marktplätzen.
Abschließend soll zu diesen Themengebiet noch auf die Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Höss, der überdies Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht – www.davit.de - im Deutschen Anwaltverein (www.anwaltverein.de) ist, im Bereich des Rechts der Domainnamen hingewiesen werden.
Hier geht es zunächst um den Schutz von Kennzeichenrechten und Namensrechten, Ansprüche aus unlauterem Wettbewerb sowie der Beratung und Unterstützung im Rahmen der prozessualen Praxis der Domainnamenstreitigkeiten (www.denic.de).