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Immobilienrecht / Hauskauf / Wohnungskauf / Grundstückskauf

Der Immobilienkauf und –handel verlangt vom anwaltlichen Berater besondere Kenntnisse des Kaufrechts sowie des allgemeinen Schuldrechts, weswegen insbesondere der Fachanwalt für Verkehrsrecht mit seiner einzig spezifischen gewährleistungs- und kaufrechtlichen Fortbildung hier, beim Hauskauf, Grundstückskauf und Wohnungskauf mit allen hierbei anstehenden Rechtsfragen, sein Heimspiel hat.
Bei Sachmängeln (auch Baumängeln) und/oder Rechtsmängeln der Immobilie vertreten wir Sie kompetent und zielstrebig.
Kaufpreisforderungen setzen wir konsequent durch.
Stichworte unserer Tätigkeit sind hierzu:

  • Kaufvertrag,
  • Notar, Auflassung,
  • Rücktritt, Wandelung, Kaufpreisforderung,
  • Immobilien, Immobilienkauf
  • Kaufpreisforderung
  • Makler-Courtage, Maklerprovision