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Gesellschaftsrecht

Bei der Errichtung einer Gesellschaft begleiten wir Sie umfassend bis zur Beurkundung bzw. Eintragung.
Für bereits bestehende Gesellschaften stehen wir als Berater und Verhandlungspartner, z.B. für gesellschaftsinterne Vorgänge, als auch beim Gesellschafterstreit, mit unserer ganzen Erfahrung als Anwälte für Gesellschaftsrecht zu Ihrer Verfügung. Gerade auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit ihren spezifischen Anforderungen - oft auch mit personalistisch geprägtem oder familiären Hintergrund - sind hier bei uns gut aufgehoben und betreut.
Wir begleiten die Entwicklung von der einzelkaufmännisch geführten Firma über die GbR, die Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) und GmbH bis zur restrukturierten Unternehmensgruppe, z.B. unter Implementierung von Beteiligungsgesellschaften/Betreibergesellschaften und GmbH & Co. KG.
Wir beraten Gesellschafter bei der Durchsetzung Ihrer Ziele und Forderungen.
Die gängigen Gesellschaftsformen zu denen wir beraten sind:

  • GbR bzw. BGB-Gesellschaft
  • Partnerschaftsgesellschaft
  • ARGE
  • KG
  • OHG
  • Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt)
  • GmbH
  • Ltd
  • AG
  • GmbH & Co. KG

sowie
  • Vereine und
  • Stiftungen