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Privates Baurecht

Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf sämtliche Bereiche umfassender anwaltlicher Betreuung im Baurecht, wie zB. der Vertragsgestaltung bei Bauverträgen nach der VOB/B und/oder BGB-Werkvertrag, Erstellung und Prüfung von AGB, Durchsetzung von Werklohnforderungen, Sachmängelrecht und Unterstützung bei (Vertrags-)Verhandlungen.
Man attestiert uns dabei regelmäßig ein besonderes technisches und fachliches Verständnis.
Wir sprechen Ihre Sprache.