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Presserecht - Medienrecht

Das Presserecht befasst sich, insbesondere mit Zeitungen und Zeitschriften sowie der Online-Presse als Erscheinungen der Massenkommunikation.
Unter Presserecht im weiteren Sinn versteht man alle für die Presse geltenden Rechtsnormen. Dieser weite Begriff umfasst angesichts der Vielgestaltigkeit des Pressewesens einen nicht geringen Teil der Rechtsordnung, wie zum Beispiel wichtige Bestimmungen des Urheber- und Verlagsrechts, des Wettbewerbs- und Kartellrechts sowie des allgem. Zivil- und Strafrechts.
Auf diesen Gebieten sind wir sämtlich Schwerpunktmäßig tätig.
Zum Presserecht im engeren Sinne, das eine eigene selbständige Rechtsmaterie bildet, gehören nur die pressespezifischen Normen, die die Rechtsverhältnisse der Presse gerade im Hinblick auf ihre eigene Art und ihren außergewöhnlichen geistigen und politischen Einfluss regelt (s. auch Art. 75 GG).
Als wesentliche Regelungskomplexe des Presserechts zählen die Stellung der Presse in Staat und Gesellschaft (als öffentliche Aufgabe), die Pressefreiheit, das Ordnungsrecht der Presse, der Informationsanspruch der Presse, das Recht der Gegendarstellung, die Zeugnisverweigerung und Beschlagnahme im Pressebereich, der Gerichtsstand in Pressesachen, interlokales Kollisionsrecht, die innere Verfassung der Presse (Arbeitsrecht), das Standesrecht (der deutsche Presserat und Pflichten der Presse), die zivilrechtliche Haftung der Presse für rechtswidrige Veröffentlichungen (Schutz des Persönlichkeitsrechts, etc., auch über strafbewehrte Unterlassungserklärungen), pressespezifisches Vertragsrecht (Recht der Grossisten, Anzeigenwesen, etc.), Presse- und Strafrecht, Urheberrecht, Verlagsrecht sowie das Zeichen- und Titelrecht der Presse sowie die Presse im Umfeld des Wettbewerbsrechts, sowie letztendlich des Vertriebsrechts.
Markus Höss verfügt über jahrelange presserechtliche Erfahrung aus der Vertretung und Beratung unter anderem von prominenten Spitzensportlern, Verlagen, Grossisten bei gerichtlichen wie außergerichtlichen Auseinandersetzungen.
Begriffe des Presserechts sind Widerruf, Gegendarstellung, redaktioneller Hinweis, Impressumspflicht, Bildberichterstattung, Unterlassung, Anwalt, allgemeines Persönlichkeitsrecht und Recht am eigenen Bild, etc.