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Know-How-Schutz und Lizenzen

Das betriebliche Erfahrungswissen (Know-How) eines Unternehmens ist – trotz seiner großen wirtschaftlichen Bedeutung - grundsätzlich nicht durch eine gesetzliche Schutzrechtsposition geschützt.
Der Schutz erfolgt über privatrechtliche Verträge (Geheimhaltungsabreden) und ggf. über wettbewerbsrechtliche Vorschriften.
Wir beraten Sie mit unseren Anwälten kompetent bei der Ausgestaltung eines optimalen Know-How-Schutzes und der Verwertung, zB. über Lizenzverträge.