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Kaskoschaden / Kfz-Diebstahl

An dieser Nahtstelle zwischen Verkehrsrecht und Versicherungsrecht haben Sie es, im Falle Sie Opfer eines Autodiebstahls (Fahrzeugdiebstahls) geworden sind, ausschließlich mit großen Versicherungsunternehmen auf der Gegenseite zu tun.
Sie dürfen sich hier keine Fehler erlauben.
Bereits bei der ersten Schadensmeldung gegenüber dem Versicherer im Falle eines Autodiebstahls sollten Sie sich daher zwingend anwaltlichen Rates und Beistandes durch einen hierauf spezialisierten Fachanwalt versichern.
Wir unterstützen Sie hierbei gerne professionell durch unsere ausgewiesenen Spezialkenntnisse als erfahrener Fachanwalt auf diesem Gebiet des Kaskoschadensrechts und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Fahrzeugdiebstahl.
Beim erlittenen Autodiebstahl führt der erste Weg zwingend immer und ausnahmslos zum Spezialisten, dem Fachanwalt für Verkehrsrecht (Autorecht, Versicherungsrecht) !