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Strafverteidigung im Berufungsverfahren

Wir übernehmen Ihre Verteidigung auch gerne noch in der Berufungsinstanz.
Oft zeigt sich im erstinstanzlichen Verfahren, dass ggf. die Chemie zwischen Mandant und Verteidiger nicht stimmt. Dann sollte auch ein Verteidigerwechsel ernsthaft in Betracht gezogen werden.
Wir verteidigen Ihr Recht in Strafsachen auch noch erfolgreich in dem entscheidenden wichtigen Berufungsverfahren.
Nicht zuletzt der medial zu verfolgende Prozess "Kachelmann" hat gezeigt, was hier auch die richtige Anwaltswahl im Einzelfall zu bewirken vermag.
Strafverteidigung ist nicht zuletzt auch eine Frage des Einsatzes und der Beharrlichkeit.
Dabei können wir zu Ihrer Sicherheit auf eine langjährige Erfahrung bei der Strafverteidigung in Wirtschaftsstrafsachen, Verkehrsstrafsachen, Arztstrafsachen und auch sonstigen Bagatell- wie Kapitaldelikten zurückgreifen.